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Liebe Mitglieder und Freunde des AKN,

Auf der Mitgliederversammlung im Mai 2001 wurde der alte Vorstand des AKN für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für das uns entgegengebrachte Vertrauen und wollen auch weiterhin unsere Kraft und unsere Fähigkeiten für den Arbeitskreis, d.h zum Wohle der Natur einsetzen.

Das vergangene Jahr war auch sonst in jeder Hinsicht sehr erfolgreich! So erhielt der AKN in den letzten sechs Monaten einen Zuwachs von 16 neuen Mitgliedern und besitzt inzwischen 109 eingetragene Mitglieder! Auch konnten weitere Flächen gekauft bzw. ein Kauf vermittelt werden. Diese Flächen wurden hierdurch ebenso wie weitere Pachtflächen für den Naturschutz gesichert.

Zwei Initiativen des Vorstandes, die eine stärkere Einbindung der Vereinsmitglieder in die laufende Naturschutzarbeit und in eine gewisse Verantwortung zum Ziel haben, sind in diesem Sommer/Herbst erfolgversprechend angelaufen. Zum einen bemühten wir uns, Mitglieder als „Paten" für naturschutzrelevante Flächen zu finden. Diese Initiative war so erfolgreich, dass inzwischen mehr als 3/4 aller Flächen in der Verantwortung des AKN von interessierten Vereinsmitgliedern betreut werden.

Zum anderen ging in den vergangenen Wochen ein Brief an alle „aktiven" Vereinsmitglieder, der die Bereitschaft zu speziellen Tätigkeiten und Arbeiten im Rahmen unserer Naturschutzaktionen abfragt. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch hier viele Mitglieder angesprochen fühlen, bereit zur Mitarbeit sind und dem Vorstand diese Bereitschaft mitteilen.

Ein erster Schritt hierzu zeigt sich bereits auch in diesem Mitteilungsblatt. Ich freue mich, dass im vorliegenden Heft eine ganze Reihe von Autoren mit Beiträgen vertreten sind, die nicht zum Vorstand des AKN gehören. Ihnen möchte ich besonders danken.

Was gibt es sonst noch in diesem Heft? Wir berichten über die Krötenwanderung an den Holmer Teichen, was schon Tradition hat, die Problematik der Jagd auf Rabenkrähe und Elster, wie schon angekündigt, und die Aktivitäten des AKN im letzten Halbjahr.

Ich wünsche Ihnen eine geruhsame Weihnachtszeit, viel Spaß beim Lesen, und eine guten Rutsch ins neue Jahr,
Ihr U.Quante

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AKN-Splitter - Wichtiges, kurz berichtet

Der AKN hat viele Gönner

Auch im vergangenen Halbjahr wurden dem AKN wieder bedeutende finanzielle Zuwendungen zuteil. So erhielten wir eine erneute bedeutende Spende der Familie Neb, die unsere Arbeit insbesondere dort unterstützt, wo Kosten entstehen.
Der Wanderverein Heidenau hat zum wiederholten Male den Hut herumgehen lassen und uns eine schöne Spende ausgehändigt.
Für den Ankauf einer Feuchtwiesenfläche in der Aueniederung und das Ausbaggern eines Tümpels in dieser Fläche konnten Mittel von der Hanseatischen Umweltinitiative und der Umweltstiftung des Landkreises eingeworben werden (s. Bericht „Feuchtes in trockenen Tüchern").
Die Gemeinde Wistedt unterstützte unsere Arbeit, indem sie die Wiederherrichtung (Baggereinsatz) einer Mergelkuhle in der Feldmark zwischen Tostedt und Wistedt finanzierte. Die Grundbesitzer dort, Frau Heeßel und Herrn Dietrich Stöver, stellten ihre Flächen dem Naturschutz kostenlos zur Verfügung.
Wir sagen sehr herzlichen Dank!
Auch möchten wir den Richtern am Amtsgericht Tostedt danken, die bei der Verhängung von Bußgeldern an den AKN gedacht haben.

AKN-Initiative „Praktische Mitarbeit"

Eine neue Vorstands-Initiative hat eine Reihe unserer Mitglieder in diesen Wochen in Form eines Briefes erreicht.
Allen, die auf ihrem Aufnahmeantrag die Abfrage nach ihrem Interesse an praktischer Mitarbeit angekreuzt hatten, ist ein Brief des Vorstandes zugegangen, ihre Bereitschaft zur gelegentlichen Zeit- und Kraftspende – wie Vilmut Brock es in diesem Heft so schön formuliert – zu aktualisieren und zu konkretisieren.
Das ganze ausgerichtet auf die aktuellen und zukünftigen Notwendigkeiten. Der Verein kann die von ihm selbst formulierten und konkret angestrebten Ziele auf dem Gebiet der praktischen Biotoppflege und der langfristigen Entwicklung bestimmter Heide-, Moor- und Grünlandareale nur durch Verteilung dieser schönen und wichtigen Aufgaben auf möglichst viele Schultern erfüllen (siehe auch den Artikel in diesem Heft über die Betreuungs-Initiative des Vorstandes).
Diese Arbeiten finden generell zwischen Oktober und Ende Februar statt, einige auch im Sommerhalbjahr, fast immer an Samstagen zwischen 9.30 und 12.30 Uhr in froher Gesellschaft und bei guter Verpflegung.
Wir erhoffen uns natürlich viele "Zeitspenden" dieser Art. Sollten gerade Sie, der Sie jetzt diese Zeilen lesen, keinen Brief bekommen haben, aber durchaus zu praktischer Hilfeleistung im Gelände willens und in der Lage sein, dann rufen Sie doch einfach einen von uns aus dem Vorstand an.

Öffentlichkeitsarbeit

Durch die aktive Mithilfe einer ganzen Reihe von „AKNlern" konnten wir auch in diesem Frühjahr auf dem Hamstermarkt in Tostedt Präsenz zeigen.
Darüber hinaus war uns erstmalig eine Beteiligung am Tostedter Bürgerfest „Tostedt ist bunt" möglich. Da auch das Wetter jeweils mitspielte, waren beide Veranstaltungen ein großer Erfolg.

Der AKN – Mitglied im Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU)

Der Vorstand hat sich im Frühjahr entschlossen, Mitglied im LBU zu werden.
Aktueller Anlaß waren unsere Einwände gegen den Trassenverlauf der geplanten Moorbahn im zukünftigen EU-Vogelschutzgebiet Tister Bauernmoor.
Der AKN gehört ja nicht zu den Vereinen, die von den Behörden aufgrund der Gesetzeslage bei Eingriffen in die Natur beteiligt werden müssen. Zu den sogn. §29-Verbänden gehören nur landesweit tätige Gruppierungen wie z.B. der BUND, der NABU, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald u.v.a.
Da der AKN nur lokal tätig ist, haben wir bisher für den Landkreis Harburg allein durch unsere persönlichen Mitgliedschaften im BUND und NABU an den hier in der SG Tostedt ablaufenden öffentlichen Beteiligungen mitwirken können. Diese Zusammenarbeit klappt reibungslos und ist sehr koproduktiv.
Der grenzüberschreitende Fall des Tister Bauernmoores allerdings hat uns gezeigt und gelehrt, dass es sehr nützlich sein kann, die fachliche Kompetenz des LBU in Anspruch nehmen zu können. Versiert in Rechtsfragen des Umwelt- und Naturschutzes, mit großer Übersicht über landesweite Vorgänge, kann uns dieser Verband gerade bei grenzübergreifenden Eingriffen in Natur und Landschaft (mit unseren eigenen Stellungnahmen) kompetent - und bei den Behörden hoch respektiert - vertreten.


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Mahd von Teilen einer Buckelweide in Handeloh

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Informationsstand des AKN auf dem Hamstermarkt

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Auch die politische Prominenz schaut am AKN-Stand auf dem Bürgerfest vorbei


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Initiative Betreuungsflächen

Ein erster kurzer Bericht

Auf der letzten Vollversammlung hat der Vorstand diese Initiative vorgestellt. Ca.80 Flächen und auch großräumigere Areale sind z.Zt. vom AKN zu "betreuen".
Was heißt das ? Welche Aufgaben sind da zu leisten ?
Zum einen hat der AKN eigene Flächen (3 z.Zt.), zum anderen hat er eine große Zahl von Flächen für Naturschutzzwecke langfristig gepachtet (12 z.Zt.). Weiterhin hat er die naturschutzfachliche Betreuung für eine Reihe von Flächen, die von den Gemeinden gepachtet oder gekauft worden sind, wieder andere Flächen sind ihm von Naturschutzstiftungen bzw. vom Landkreis und der Bezirksregierung zur Kontrolle, z.T. zur Pflege und Entwicklung "übertragen" worden.
Schließlich gibt es in der Samtgemeinde zahlreiche naturschutzwürdige, gegen Eingriffe besonders empfindliche Areale, die der AKN (ohne offizielle Verpflichtung) aus ureigenster schutzorientierter Motivation langfristig "im Auge behalten" will und muss.

Diese vielfältigen Aufgaben kann der Vorstand auf Dauer natürlich nicht alleine erfüllen. Daher diese Initiative und auch die zur praktischen Mitarbeit (siehe auch Bericht zu diesem Thema).
Seit dem Aufruf ist nun fast ein ¾ Jahr vergangen und inzwischen haben wir – eine doch sehr erfreuliche Erfahrung - für mehr als 60 Flächen Betreuerinnen und Betreuer gefunden.
Da - der Vergleich der Zahlen macht es deutlich – noch einige Flächen "offen" sind, aber auch immer wieder neue hinzukommen, rufen wir an dieser Stelle zu weiterer Beteiligung auf.

Betreuung heißt als Minimalprogramm im allgemeinen zu schauen, "ob alles in Ordnung ist", ob Eingriffe erfolgt sind, welcher Art auch immer, ob Müllablagerungen, ob Gewässerver-schmutzungen zu erkennen sind. Und das drei- bis viermal im Jahr.
Natürlich weisen wir auf Wunsch jede(n) direkt vor Ort ein und natürlich gibt es für jede Fläche einen Informationszettel mit kurzer Charakterisierung, mit Aussagen zu den naturschutzfachlichen Zielen, mit den Mindestbetreuungsaufgaben und mit den durchaus wünschenswerten weiteren Datenerhebungen auf und in der Umgebung der Fläche. Da kann sich jede(r) je nach Interessensschwerpunkt einarbeiten. Dabei geht es dann um die Vögel, Frösche, Kröten, Schlangen, Libellen, Schmetterlinge, Heuschrecken und natürlich um die Pflanzen (siehe Artikel: Donnerstags-Exkursionen !).
Kurze Protokollnotizen der Begehungen/Kontrollen sind wohl wichtig. Einmal im Jahr sollte ein kurzer Situationsbericht beim Vorstand eingehen (telefonisch oder schriftlich). Alle Meldungen also an den Vorstand, beunruhigende, bitte, umgehend. Erfreuliche erst recht !

Lassen Sie sich also ein – wie schon viele unserer Mitglieder – auf diesen wichtigen Beitrag zu weiterer erfolgreicher Naturschutzarbeit unseres Vereins!


Eine "Betreuungsfläche"

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Sandmagerrasen an der Bahnlinie bei Handeloh






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Ein reizvolles Ambiente

Wohnen im Grünen —-

das bewog viele Neubürger Handelohs und anderer Dörfer in der Samtgemeinde Tostedt sich hier anzusiedeln.

Und auch die Alteinwohner wissen um die Vorzüge und den Reiz des naturnahen Wohnens.

Naturnahes Wohnen muss sich nicht nur auf die uns umgebenden Landschaften beziehen, auch unsere Grundstücke und Gärten erhalten, darin ganz oder teilweise einbezogen, ein reizvolles Ambiente.

Sie unterscheiden sich durch solch eine Gestaltung in besonderer Weise von der der großstadtnahen Siedlungen. Gelegenheiten, solche Ideen umzusetzen, bieten sich bei der Neu- oder Umgestaltung unserer Grundstücke und Gärten an.

Was verstehen wir in diesem Sinne unter naturnah ? Eine Ausgestaltung mit einheimischen Bäumen, Sträuchern und Pflanzen, wie sie in unserer Landschaft anzutreffen sind; die ihrerseits wiederum die Lebensgrundlage für die Kleintierwelt bilden.

Als Anregung und zur Unterstützung Ihrer Bemühungen für die naturnahe Ausrichtung der Grundstücke und Gärten hat die Arbeitsgruppe "Landschaft/Grünflächen/Naturschutz der Gemeinde Handeloh" und der "Arbeitskreis Naturschutz in der Samtgemeinde Tostedt e.V." ein grünes Faltblatt "Die anderen Ideen für Ihren Garten" herausgegeben . Dieses Faltblatt können Sie im Rathaus der Gemeinde Handeloh und im Rathaus der SG Tostedt erhalten oder direkt beim AKN abfordern.






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Elster und Rabenkrähe

An ihnen scheiden sich die Geister

"Wir haben in unserem Garten gar keine Singvögel mehr!" "Überall gibt es die Elstern; die rotten die Kleinvögel aus!" "Die Krähen sind Schuld am Verschwinden des Niederwilds und der Wiesenvögel!" "Die Krähen fressen die gesamte Saat auf und schädigen die Landwirtschaft!"

Diese und ähnliche Aussagen hört man aller Orten, und besonders als Naturschützer wird man häufig um seine Meinung befragt oder sogar angeklagt. So ist es auch kein Wunder, dass die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, wonach eine Bejagung von Rabenvögeln zugelassen wird, bei vielen Bürgern auf Zustimmung stößt. Bei Naturschutzverbänden und Wissenschaftlern hingegen verursacht sie entschiedene Ablehnung.

Worum geht es bei der äußerst emotional geführten Debatte?
Nach dem neuen "Niedersächsischen Jagdgesetz" vom 14.03.2001 unterliegen die Rabekrähe (Corvus corone L.) und die Elster (Pica pica L.) dem Jagdrecht. Die "Niedersächsische Verordnung über Jagdzeiten" vom 06.08.2001 legt folgende Jagdzeiten fest: Rabenkrähe vom 1. August bis 20. Februar, Elster vom 1. August bis 28. Februar.

Was muss man hierzu wissen?
Die Familie der Rabenvögel gehört zur Ordnung der Singvögel und hat mit ihren heute etwa 117 Arten alle Erdteile und nahezu alle Lebensraumtypen unseres Planeten besiedelt. In Deutschland gibt es acht Arten von Rabenvögeln: Kolkrabe, Aaskrähe mit den Unterarten Raben- und Nebelkrähe, Saatkrähe, Elster, Dohle, Alpendohle, Eichelhäher und Tannenhäher. Aufgrund ihrer Lebensweise und der Ausdehnung der Ortschaften kommen heute viele in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Die Rabenvögel ernähren sich aufgrund ihres Körperbaus hauptsächlich von Wirbellosen, Pflanzenteilen und Aas. Wenn sich die Gelegenheit bietet, erbeuten sie auch Gelege oder Junge von Wirbeltieren.

Zur Historie der rechtlichen Situation
Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 wurde der Schutz aller Singvögel und damit auch der Rabenvögel gesetzlich festgeschrieben. Absicht der Richtlinie war, die in einigen Staaten der EG noch immer betriebene Singvogeljagd abzuschaffen und gesetzlich in den Griff zu bekommen.
In der Bundesrepublik wurde der Rechtsakt der EG erst sieben Jahre später in innerstaatliches Recht umgesetzt, u.z. mit der Bundesartenschutzverordnung von 1986. Hierdurch erfuhren auch die letzten drei Rabenvogelarten Elster, Eichelhäher und Rabenkrähe (die anderen Rabelvögel waren aufgrund ihrer Seltenheit bereits voher geschützt worden) Schutz nach Naturschutzrecht.
Eine besondere Problematik ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, auch von diesem artenschutzrechtlich betreut werden. Die Unterschutzstellung der letzten drei Rabenvogelarten löste 1986 heftigen Widerspruch bei den Jägern aus.
Auf Antrag mehrerer Mitgliedsstaaten wurde der Anhang zur EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 durch eine EG-Richtlinie im Jahre 1994 dahingehend geändert, dass dort aufgeführte Vogelarten in bestimmten Mitgliedsstaaten bejagt werden dürfen. Für Deutschland sind hier Eichelhäher, Elster und Aaskrähe aufgeführt.
Die rechtliche Situation änderte sich allerdings grundlegend, als einzelne Bundesländer, allen voran Rheinland-Pfalz, durch Änderungen im Jagdrecht die Bejagung von Rabenkrähe und Elster zuließen. Ein von den Grünen vorgebrachter und von Naturschutzverbänden unterstützter Protest führte im Dezember 2000 zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die Bejagung der Rabenvögel als verfassungskonform erklärte.
Der Verfassungsgerichtshof sah keine "offenkundige Verletzung" des Bundesnaturschutzgesetzes durch den Erlass der umstrittenen Rechtsverordnung. Zwar sei es in der Tat widersprüchlich, wenn einerseits das Bundesnaturschutzgesetz die Tötung bestimmter Tierarten verbiete, andererseits das Jagdrecht diese Tiere für jagdbar erkläre. Das Bundesnaturschutzgesetz enthalte jedoch eine Regelung, die den Ländern solche Ausnahmen erlaube. Insoweit stehe das Bundesgesetz auch in Einklang mit dem europäischen Recht. Denn dieses verlange keinen absoluten Schutz der Rabenvögel. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, dass die Jagdverordnung deshalb mit der Verfassung übereinstimme, weil die Bejagung der beiden Vogelarten "aus Gründen der Erhaltung des biologischen Gleichgewichts freigegeben worden ist bei gleichzeitiger Festsetzung von Schonzeiten".
Während die organisierte traditionelle Jägerschaft das Urteil begrüßte, hagelte es von Seiten vieler Organisationen, u.a. BUND, Nabu, Ökologischer Jagdverband (ÖJV), Deutsche Zoologische Gesellschaft, heftige Proteste. In der Sogwirkung des Urteils verabschiedeten weitere Bundesländer, so auch Niedersachsen, Gesetze und Verordnungen, die die Bejagung der beiden Rabenvogelarten festschreiben.

Die aktuelle rechtliche Entwicklung ist umso unverständlicher, wenn man die wissenschaftliche Landschaft betrachtet.
So einigten sich der ÖJV und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die oberste Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die das BMU in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege berät, im September 2000 auf Empfehlungen zum Umgang mit Rabenvögeln. Als Grundlage diente eine Studie des Bundesamtes, die die flächendeckende Jagd auf Rabenvögel aus ökologischen und naturschutzfachlichen Gründen ablehnt. Folgende Empfehlungen wurden mit der obersten bundesdeutschen Fachbehörde für Naturschutz vereinbart:

1. Eine flächendeckende Jagd auf Rabenvögel ist naturschutzfachlich nicht sinnvoll und dient nicht der Erhaltung der Artenvielfalt. Sie ist daher umgehend einzustellen.
2. Es besteht kein sachlicher Grund, die Rabenvögel aus dem Schutz des Naturschutzrechts zu entlassen oder pauschale Regelungen für ihre Entnahme aus der Natur zu treffen.
3. Politische Entscheidungen über ein Bestandsmanagement bei Rabenvögeln müssen wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Maßnahmen müssen lokal und zeitlich befristet sein und in ihrer Wirkung überprüft werden.
4. Eine lokal und zeitlich begrenzte Tötung von Rabenvögeln kann unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dazu gehört, dass erhebliche Schäden in der Landwirtschaft oder eine Beeinträchtigung anderer Arten nachgewiesen werden, dass es keine Alternativen gibt und wissenschaftlich abgesicherte Erfolgsaussichten bestehen. Ist die Erhaltung einer bedrohten Art das Ziel der Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung), müssen die naturschutzfachlichen Kriterien erarbeitet werden, nach denen die Zweckmäßigkeit der Reduktion der einen Art zum Nutzen der anderen bewertet werden kann.
5. Bestandsermittlungen von Rabenvögeln sind mit standardisierten Methoden durchzuführen. Populationsökologische Arbeiten sind wissenschaftlich abzusichern, bevor allgemeingültige Schlüsse daraus gezogen werden können.
6. Um ungerechtfertigte Vorurteile gegenüber Rabenvögeln abzubauen, ist seitens des Naturschutzes und der ökologisch denkenden Jägerschaft verstärkte Aufklärungsarbeit zu leisten.

Hierbei handelt es sich um vernünftige, wissenschaftlich begründbare Aussagen und nicht um emotionale, subjektiv gesehene Argumente, wie sie in der Regel für eine Bejagung der Rabenvögel ins Feld geführt werden.

Eine sachliche Diskussion lässt sich nur auf der Basis fundierter Kenntnisse der Biologie der betroffenen Vögel führen; daher einige

Fakten zu Rabenkrähe und Elster1)

Aaskrähe (Corvus corone) im Osten die Rasse Nebelkrähe (Corvus c. cornix), im Westen Rabenkrähe (Corvus c. corone):
Habitat (Lebensraum): Offene und halboffene Landschaften mit Wäldern, Feldgehölzen, Bäumen,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 350.000 Brutpaare (BP) in Deutschland bzw. 0,7 - 1,4 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch in Siedlungen, teils deutliche Rückgänge in der Feldflur,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1,0 - 3,4 Jungtiere/BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 3-5jährig;

Elster (Pica pica):
Habitat: alle Landschaften außerhalb geschlossener Wälder mit Nist-möglichkeiten,
Bestand und Bestandsentwicklung: ca. 300.000 BP in Deutschland bzw. 1,1 - 1,7 Mio BP in Europa, erkennbare Zunahmen nur noch z.T. in Siedlungen, in manchen Feldfluren bereits fehlend, überall in der freien Landschaft deutliche Rückgänge,
Brutpaardichte und Bruterfolg: im Mittel ca. 1 BP/Quadratkilometer; 1 Jungtier./BP,
Ernährungsgewohnheiten: vielseitiger Allesfresser, hauptsächlich bodenlebende Wirbellose, Wirbeltiere und deren Reste (Aas),
Sonstiges: Frühbrüter (März bis Juli/August); Balz z.T. bereits im Dezember, Jungenführung bis in den Winter; Geschlechtsreife 1jährig - 1. Brut 2-3jährig; Einzugsgebiet von Schlafplätzen 25-70 km.

Im Folgenden sollen einige Ergebnisse eines seriöses wissenschaftlichen Gutachtens von Prof. Dr. J. Martens (Universität Mainz) sowie PD Dr. H.-W. Helb (Universität Kaiserslautern) dargestellt werden2).

Das Gutachten beschäftigt sich vorrangig mit folgenden Fragen:

Gibt es Schäden in der Landwirtschaft? - Gibt es Schäden an Singvogel-Populationen? - Gibt es Schäden am Niederwild?

Als wichtigste Nahrungsbiotope der Rabenkrähe stellten sich Dauerweiden und Mähwiesen heraus, wo Gliederfüßler vom Boden aufgenommen wurden. Ackerflächen wurden dagegen nur selten aufgesucht. Die meisten der Fundorte befanden sich im Offenland, gefolgt von Waldrändern und Halboffenland.
Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.

Es konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden. Bei beiden Arten wurde das Nahrungsspektrum mit 90,9 % (Elster) bzw. 83,4 % (Rabenkrähe) der Beuteobjekte eindeutig von oberirdisch lebenden Gliederfüßlern dominiert. Demgegenüber sind die übrigen Nahrungsbestandteile von ihrer Anzahl her fast bedeutungslos. Innerhalb der Gliederfüßler dominieren die Insekten mit 85,3 % (Elster) bzw. 78,4 % (Rabenkrähe), wobei den Käfern mit alleine 67,2 % (Elster) bzw. 45,2 % (Rabenkrähe) eine herausragende Bedeutung zukommt.
Wirbeltiere wurden nur in geringen Anzahlen nachgewiesen. Dabei handelte es sich überwiegend um Wühlmäuse (sowie andere Kleinsäuger) und Eidechsen. Der Anteil an Vögeln (bzw. Eiern und Nestlingen) war sehr gering. Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden.

Im Rahmen des Teilprojekts „Bestandsentwicklung von Indikatorarten" konnten vier umfangreiche Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden. Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu alle betrachteten Offenland-Vogelarten in ihrem Bestand langfristige Abnahmen aufweisen. Die Bestandsrückgänge sind bei den meisten Arten bereits seit den 1960er Jahren nachweisbar. Hierfür kann die in Rheinland-Pfalz erst ab 1991 unterlassene Bejagung von Rabenvögeln nicht verantwortlich sein. Konkret nachgewiesene Fälle von Nestplünderungen durch Elster und Rabenkrähe liegen nur in Einzelfällen vor. Es ergeben sich keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen von Elster und Rabenkrähe auf die Bestände anderer Vogelarten. Die Bestandsrückgänge lassen sich in der Regel auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung zurückführen.
Weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben konnten erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern sind ein Produkt der Sensationspresse. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle.

Konkrete Untersuchungen zur Schadwirkung der Rabenvögel an Niederwild und Wiesenvögeln in Niedersachsen liegen aus der Wümmeniederung bei Bremen vor. So wird dort einerseits festgestellt, dass sich seit 1987 der Bestand der Rabenkrähe in der Wümmeniederung verfünffacht hat, was auf die Extensivierung der Landwirtschaft in diesem Gebiet und die Unterschutzstellung der Rabenvögel zurückgeführt wird. Andererseits wird nachgewiesen, dass von den zeitlich zuzuordnenden Gelegeverlusten im Bremer Raum 67 % in der Nacht und 21 % in der Dämmerung stattfanden, und nur bei dem geringen Anteil (12 %) der am Tage ausgeraubten Nester kommt die Rabenkrähe in Frage. Zudem gab es auch einzelne am Tage ausgeraubte Nester, an denen Spuren von Raubsäugern gefunden wurden.

Die Ergebnisse der angeführten Untersuchungen werden auch durch den Bericht des Bundesamtes für Naturschutz (Mäck und Jürgens 1999) bestätigt. Es liegt nach diesem Bericht wissenschaftlich absolut kein vernünftiger Grund für das Töten von Elstern und Rabenkrähen vor. Die Gesamtanalyse der von den Befürwortern der Rabenvogeljagd vorgelegten Daten und Argumente zeigt, dass es für eine flächendeckende Bejagung der drei Rabenvogelarten Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher in Deutschland oder in einzelnen Bundesländern keinerlei wissenschaftliche Rechtfertigung gibt.

Auch die Berichte über Schädigungen der Singvogelpopulationen im dörflichen und städtischen Bereich durch die Elster lassen sich objektivieren. In Siedlungen und Stadtgebieten übernimmt insbesondere die Elster die Regulation häufiger Vogelarten wie etwa Amsel, Meisen, Buchfink, Sperling u.a.. Andere Beutegreifer fehlen weitgehend. Auch wenn der Nestraub im Garten für uns Menschen tragisch erscheint, so ist dies eine ökologische Notwendigkeit. Die Gelegezerstörung, sei es durch Rabenvögel, sei es durch Eichhörnchen, Igel oder andere Gelegeräuber (Katzen!) wird von den Beutetierpopulationen seit vielen Jahrzehntausenden wirkungsvoll ausgeglichen. Diese Mechanismen wirken auch heute noch. Nicht zuletzt deshalb legen kleinere Vogelarten viele Eier und machen i.d.R. mehrere, z.T. bis zu 4 oder 5 Nachgelege oder Bruten in einem Jahr.

Und wenn sich einzelne Brutpaare in Folge der Gelegezerstörung zukünftig ihre Brutplätze besser auswählen und in versteckteren Bereichen brüten, ist dies eine der erfolgreichen Strategien der Beutetiere gegen ihre Fressfeinde.
Zudem sind die Eindrücke vieler Bürger in der Regel auf zufällige, punktuelle und damit sehr subjektive Beobachtungen zurückzuführen. Eine Elster, die am Tage unter den Kleinvögeln für Aufruhr sorgt, fällt mehr auf als ein heimlicher Räuber wie das Eichhörnchen oder gar ein nächtlicher Räuber. Und wer käme auf die Idee, wegen der Nesträuberei der Eichhörnchen deren Abschuss zu verlangen?
Häufig sind Gartenbesitzer sogar mitschuld an der Plünderung von Singvögelnestern: ein „ordentlicher, aufgeräumter" Garten, womöglich noch mit Fichtenreihen, erleichtert den Nesträubern die Arbeit; in einem naturnahen, stark strukturierten Garten hingegen lassen sich Nester nicht so leicht finden!
Übrigens: Das angebliche "Problem" einer Zunahme der Elstern im besiedelten Bereich wird nur schwerlich durch eine Bejagung beseitigt werden können – oder werden in Zukunft die Jäger auch im Ort und auf unseren Grundstücken schießen?
Bei der Diskussion um die Bejagung der Rabenvögel muss immer der gesamtökologische Zusammenhang gesehen werden; so ist der wirtschaftliche Schaden durch Rabenvögel in der Landwirtschaft eher gering, der Nutzen beim Vertilgen von Aas, Mäusen und Insekten wird aber häufig vergessen.
Rabenvögel ermöglichen sogar anderen Vogelarten ein Überleben! Verlassene Nester dieser Arten werden gerne von Turmfalken, Baumfalken oder Wespenbussarden genutzt, die Waldohreule ist sogar auf bezugsfertige Krähen- und Elsternhorste angewiesen.

Fazit:

Das pauschal legitimierte Töten von Rabenkrähe und Elster widerspricht jeder ökologischen Vernunft. Gutachten belegen, dass der Rückgang des Niederwildes und der Wiesenvogelarten nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Vorkommen von Rabenvögeln steht. Auch ein Ausrotten oder ein Rückgang von Kleinvögeln konnte nicht bestätigt werden. Vielmehr sind Elster & Co. von einer Verschlechterung des Lebensraumes ebenso betroffen wie die Beutetiere.

Die jetzige Regelung nach dem neuen Niedersächsischen Jagdgesetz ist daher aus wissenschaftlicher und naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen. Dass die Bejagung zweier Arten der Rabenvögel trotz besseren Wissens zugelassen wurde, kann nur als Zugeständnis an die Jäger und deren Lobby aufgefasst werden.

Lediglich örtliche und seltene Ausnahmen vom Schutz der Rabenvögel im Hinblick auf wirtschaftlich erhebliche Schäden oder aus Artenschutzgründen sind - nach eingehender Prüfung durch die Bezirksregierungen - vorstellbar.

1): aus einer Internet-Veröffentlichung der Deutschen Zoologischen Gesellschaft, in der die Biologie der Rabenvögel und die Problematik der Bejagung sehr fundiert und ausführlich dargestellt wird: http://www.rabenvoegel.de
2): einzusehen im Internet unter: http://www.rhrk.uni-kl.de/~hhelb/pollichia/Rabenvoegel_POLLICHIA.html


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Junge Rabenkrähen




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Feuchtes in "trockenen Tüchern"

Sehr erfolgreiche Maßnahmen

In der Wüstenhöfener Aue nördlich des Großen Moores konnten wir im letzten halben Jahr zwei wichtige Grünlandflächen durch Kauf sichern. Beide Flächen haben aus Naturschutzsicht im Mosaik des weiten Grünlandareals nördlich des Großen Moores hohe ökologische Bedeutung.
Nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Eigentümern dieser Flächen konnte die nicht unerhebliche Finanzierung mit vereinten Kräften geleistet werden.
Der Erwerb der Dallmann-Weide, auf der wir bereits seit 4 Jahren das ausgezäunte, zentrale Tümpelareal gepachtet hatten, konnte durch großzügige Spenden der Hamburger Umweltinitiative (DM 10.000,—), der Umweltstiftung des Landkreises Harburg (DM 6.000,—), unserer Mitglieder H.und R. Neb (DM 3.000,—), sowie aus dem laufenden Etat des AKN finanziert werden. Allen Spendern sei auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich gedankt.

Für den Ankauf der 4,5 ha großen Maack-Fläche direkt am Nordrand des Großen Moores konnten wir die Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen (Loki-Schmidt-Stiftung) gewinnen, die sogar für den Gesamtpreis aufkam. Auch hier sei noch einmal unser herzlicher Dank ausgesprochen für dieses schnelle zupackende Handeln. Der AKN wird für die zukünftige Entwicklung der Fläche sorgen und die Betreuung übernehmen.

Auf der ehemaligen Dallmann-Weide haben wir noch im August diesen Jahres den zweiten und letzten Teil der Tümpelentschlammung mit der Firma Pankop durchgeführt. Der erste Teil dieser Maßnahme war schon im Herbst 1997, damals nach Absprache mit Herrn Dallmann aus Dohren, durchgeführt worden.
Diese Maßnahme hatte sich zusammen mit der Auszäunung des Tümpelareals als sehr erfolgreich erwiesen. Braunkehlchen, Rohrammer, Wiesenpieper und Bekassine, in einigen Jahren auch der Kiebitz, sowie zahlreiche Libellen- und mehrere Amphibienarten (Grasfrosch, Moorfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte und Teichmolch) konnten sich wieder fest etablieren.


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Tümpelentschlammung

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Die Bekassine

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Der Schwarzstorch

Ruhe im Brutrevier ist am wichtigsten

Macht es der allbekannte Weißstorch dem Menschen leicht, ihn ausgiebig aus der Nähe zu beobachten, so hält es Adebars Vetter, der Schwarzstorch, auch Waldstorch genannt, genau umgekehrt.
Der Weißstorch ist ein Kulturfolger und errichtet seine Niststätte allen Menschen sichtbar inmitten von Ortschaften auf den Dächern der Häuser oder auf Schornsteinen. Der schwarze Verwandte hingegen zieht sich in abgelegene urwüchsige und feuchte Wälder zurück, um dort heimlich in einem verschwiegenen Winkel zu brüten. Während der eine am hellichten Tag hinter der Mähmaschine des Bauern auf der Wiese stolzierend zu sehen ist, zieht der andere es vor, möglichst ungesehen zu bleiben.
So sind die Vögel mit dem überwiegend schwarzen, metallisch grün und purpurrot glänzenden Gefieder (nur der Bauch und der Flügelansatz auf der Unterseite sind weiß) schon mit dem ersten Morgenlicht unterwegs, um an Teichen oder Waldbächen ihre Nahrung zu suchen. Dabei bewältigen sie Entfernungen von bis zu zwanzig Kilometern. Am liebsten haben sie es, wenn die Jagdgründe im oder am Wald liegen. Bis zu 25cm lange Fische, Süß-wasserkrebse, Molche, Frösche aber auch Wasserinsekten machen den Hauptteil ihrer Beute aus.

Im April etwa kehren die Schwarzstörche aus den ostafrikanischen Winterquartieren in die heimischen Brutgebiete zurück. Ob sie zu ihrem alten Nest zurückkehren oder eine neue Bleibe aufsuchen, bevor sich die Vögel endgültig zur Brut entscheiden, kreisen sie ausführlich über dem ins Auge gefassten Revier. Der Horst wird dann versteckt etwa 20 m hoch in der Krone einer Fichte, auf dem Seitenast einer Eiche oder in einer Kiefer angelegt. Die Mulde wird mit Gras, Moos und grünen Zweigen ausgepolstert.
Das Weibchen legt in der Regel drei bis fünf Eier, die rund fünf Wochen abwechselnd von beiden Altvögeln bebrütet werden. Nach einer Nestlingszeit von gut zwei Monaten fliegen die Jungstörche aus, wobei sie aber noch etwa 14 Tage zum Horst zurückkehren, um dort die Nacht zu verbringen. Dabei gibt es zwar auch jedesmal ein Begrüßungszeremoniell, doch lassen die Schwarzstörche viel seltener als ihre "weißen Verwandten" Schnabelgeklapper hören.
Sofern ihm weder auf dem Zug noch in der Brutheimat etwas zustößt, kann ein Schwarzstorchpaar eine große Nachkommenzahl haben, denn die Vögel werden mindestens dreißig Jahre alt. Um so mehr lohnt es, ihre traditionellen Brutplätze so gut wie möglich zu schützen.

Da dieser Großvogel ein typischer Kulturflüchter ist, war er in Deutschland seit jeher nie häufig g. Ende der fünfziger Jahre hatte wohl niemand geglaubt, dass diese Art so lange bei uns überleben würde. Damals brüteten nur noch vier Schwarzstorchpaare (1900: 20 Paare) in Niedersachsen und sie waren die einzigen in der westlichen Bundesrepublik überhaupt. Es schien nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch die letzten vier Paare aus Niedersachsen verschwunden sein würden.
Ein langfristiges Schutzprogramm, die „Aktion Schwarzstorch" der Vogelschutzstation Lüneburg und des World Wildlife Funds (WWF), begann 1964 mit dem Ziel, diesen schönen Großvogel in Niedersachsen als Brutvogel zu erhalten. Das Errichten von Kunstnestern in geeignet erscheinenden Waldgebieten, Anlage von Nahrungsteichen mit entsprechend flachen Uferzonen, sowie die Erhaltung bzw. Wiedervernässung von Bruchwäldern waren die wichtigsten Maßnahmen. Der Gesetzgeber half durch ein Verbot, an Nestern des Schwarzstorches Ton- und Lichtbildaufnahmen zu machen. Der Initiative der Storchenschützer ist es auch zu verdanken, dass seit 1983 einige kleine Flüsse in der Lüneburger Heide zu bestimmten Jahreszeiten für jeglichen Kanu- und Bootsverkehr gesperrt wurden.
Dieser Fürsorge ist es zu verdanken, dass es mit den Schwarzstörchen aufwärts ging. Der Brutbestand nahm zu, die Anzahl der jährlich ausfliegenden Jungen erhöhte sich, 1972 waren wieder vierzehn Brutpaare in Niedersachsen heimisch. Am 13. November 1972 machte ein Orkan einen Großteil der jahrelangen mühevollen Arbeit zunichte. Unter den mehr als 100 000 Bäumen, die der Sturm in Niedersachsen fällte, lag über die Hälfte aller Schwarzstorchhorste begraben. Nicht weniger als 79 von 109 Nestern, darunter ein Großteil Kunsthorste, waren zerstört. Bis zum Herbst 1973 konnten dank Spendengelder wieder 75 Nester bezugsfertig gemacht werden. 1974 waren wieder 21 Paare da, von denen 14 erfolgreich brüteten. Ein neuer Rückschlag war im August 1975 zu verzeichnen, als eine Feuersbrunst mehr als 10 000 Hektar Wald vernichtete. Doch dabei ging "nur" ein Brutrevier verloren, ein Horst mit noch nicht ganz flüggen Jungen blieb von dem riesigen Flächenbrand verschont. Die Waldbrandkatastrophe war insofern hilfreich, als danach viele Feuerlöschteiche in den Revieren angelegt wurden. Auf ihre Gestaltung nahmen die Storchenschützer Einfluss, so dass gleich beim Ausheben der Erde flache Zonen berücksichtigt wurden.
Aufgrund dieser aufgeführten Hilfsmaßnahmen und extremer Verschwiegenheit über die Neststandorte konnte der Bestand der niedersächsischen Schwarzstörche zwar langsam, jedoch kontinuierlich wachsen. Neben den Wäldern der Lüneburger Heide sind die Vögel auch in einigen Mittelgebirgen im südlichen Niedersachsen wieder heimisch geworden, so zum Beispiel im Harz und Solling.
Auch in der SG Tostedt, dem Wirkungsbereich des AKN, hat dieser Vogel wieder geeignete Gebiete für seine Nahrungssuche gefunden.
Inzwischen wird die Anzahl der Brutpaare in Niedersachsen auf mindestens 40 geschätzt. Da der scheue Schwarzstorch sehr heimlich lebt und ganz versteckt in abgelegenen Gebieten brütet, werden jedoch sicherlich nicht alle Nester entdeckt. Es existiert somit eine hohe Dunkelziffer bei dieser Art.
Menschliche Eingriffe nimmt der störungsempfindliche Waldbewohner übel und verlässt das Gelege bei der geringsten Beeinträchtigung.
Gewinnen wir darum um so mehr Freude durch distanzierte Beobachtung in der freien Landschaft und durch die Gewissheit um einen möglichst heimlichen und ungestörten Verlauf von Brut und Jungenaufzucht.

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Bestandsentwicklung des Schwarzstorchs in Niedersachsen
(zum Vergrößern bitte anklicken)

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"Donnerstags-Exkursionen"

Tausend Entdeckungen vor der Haustür

Nach langer Pause im vergangenen Jahr waren wir in diesem Sommerhalbjahr wieder unterwegs. An insgesamt 4 Donnerstagen ging es mit 4-6 Personen für gut 2 Stunden ins Gelände.
Schwerpunkt unserer Gruppe war (wieder) die Botanik. Aber natürlich interessiert alles, was dem Auge (oder Ohr) auffällt, die Vogelstimmen im Frühjahr ebenso wie das Zirpen der Heuschrecken im Sommer.
Filago arvensis, Filago minima, Senecio jacobaea usw. usw., zu Deutsch Acker-Filzkraut, Kleines Filzkraut, Jacobs-Kreuzkraut und 30- 40 weitere Arten von Blütenpflanzen auf einer eng beschriebenen Fläche von einem Hektar, die ersten beiden z.B. Rote-Liste-Arten, also gefährdet.
Über die Notwendigkeit und die Ziele solcher Untersuchungen, solcher gemeinsamer "Übungen" im Gelände habe ich bereits in den AKN-Mitteilungen Nr. 10 (2/99) das Wichtigste geschrieben. Daran hat sich nichts geändert. Zusammenfassend sei hier nochmals betont, dass

* der Arbeitskreis mehr Mitglieder braucht, die sich in ausgewählten Bereichen der Naturkunde – um einen alten, anschaulichen Begriff zu verwenden – zunehmend sicherer auskennen. Solche Bereiche sind z.B. die Vogelkunde (da haben wir mehrere exzellente Kenner, deren jährliche Beobachtungen für unsere Arbeit von größter Bedeutung sind!). Andere Tiergruppen (wie Heuschrecken, Libellen, Schmetterlinge z.B.) und vor allem auch die Pflanzenwelt finden nur selten (oft gar keine) Interessenten.
* Dabei lohnt sich die gezielte, vertiefende Beschäftigung mit Tieren und Pflanzen in vielfacher Hinsicht. Wir Exkursionsteilnehmer-Innen jedenfalls gewinnen – jede(r) dabei auf ihre/seine Weise – eine Menge. Wir lernen ja nicht nur (neue) Pflanzen und Tiere (besser) kennen, wir erfahren auch die verschiedenen Landschaftsteile unserer Samtgemeinde, die unterschiedlichen Lebensräume (Biotope) ganz aus der Nähe. Schließlich bringt es einfach auch Spaß, gemeinsam Beobachtungen und Entdeckungen zu machen.

Und auch das hier noch einmal: Wir können gar nicht genug aktuelle detaillierte Kenntnisse über die Natur vor unserer Haustür haben! Zu schnell – oft über Nacht! – verschwinden wertvolle Landschaftsteile, gelegentlich legalisiert, nur zu oft gegen geltendes Recht.
Wir haben nur Chancen, in solchen Fällen Wiederherstellung oder Ersatzmaßnahmen zu erreichen, wenn wir belegen können, was zerstört wurde.
Noch wichtiger als dieses rein reaktive Verhalten ist aber die Vorbeugung aufgrund detaillierter Kenntnisse über den ökologischen Wert bestimmter Areale und ihrer möglichen Gefährdungen. Schließlich sind Sicherung und Schutz wertvoller Landschaftsteile zentrale Anliegen unseres Vereins !

Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass man nur schützen kann, was man (gut) kennt !
Breit gestreutes Wissen ist für unseren Verein gleichsam der Humus für erfolgreiches Engagement.

Wir, die wir diese kleine, wichtige Initiative tragen, freuen uns schon jetzt auf das nächste Frühjahr, auf die Frühblüher im März und April. Donnerstags (es kann natürlich auch ein anderer Wochentag werden) zwischen 15.30 Uhr und 18.30 Uhr. Start jeweils in Höckel.
Interessierte sind herzlich eingeladen. Anruf genügt!

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Die "Donnerstagsgruppe" unterwegs im Wald

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Vier interessierte Damen werden in die Flora einer ausgewählten Fläche eingeführt

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Das Jakobskreuzkraut

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Sterben unsere Kastanien?

Von Blattbräune und Miniermotte

Die gemeine Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) ist ursprünglich im Balkan beheimatet (Albanien, Bulgarien und Nordgriechenland). 1576 wurde sie von dort erstmalig nach Österreich geholt und als Zierbaum angepflanzt. Der attraktive Baum wurde schnell sehr beliebt und ist heute ein häufiger Park- und Alleebaum im Mitteleuropa. Schädlinge und Krankheiten wurden bisher an Kastanien kaum in nennenswertem Umfang festgestellt, von Blattbräunepilzen und Streusalzschäden einmal abgesehen. Seit einigen Jahren macht auch eine kleine Motte - Kastanienminiermotte (Cameraria ohridella) - den weißblühenden Kastanien zu schaffen (bisher vorwiegend in Süddeutschland) – mehr dazu weiter unten.

In diesem Spätsommer konnten wir an vielen Tostedter Kastanienbäumen beobachten, dass die Blätter frühzeitig fleckig werden, welken (braun werden) und abfallen. Die Bäume zeigten eine zur Jahrezeit unübliche braune Blattfärbung.

Viele besorgte BürgerInnen fragten sich - was ist geschehen?

Exemplarische Untersuchungen an gemeindeeigenen Kastanien – z.B. in der Kastanienallee – zeigten, dass die Kastanien massiv von der Blattbräune befallen sind. Das ist eine Pilz-Erkrankung der Blätter (Guignardia aesculi), die zeitweise und sehr ausgeprägt an Kastanien auftreten kann. Diese Blattfleckenkrankheit an Kastanien ist schon länger bekannt (in Deutschland seit den 60er Jahren). Die Symptome: es zeigen sich unregelmäßige braune Flecken, die typischerweise von einem gelben Hof / Rand umgeben sind. Später rollen sich die braungefärbten Blätter nach oben ein, man spricht daher auch von der Blattrottkrankheit. Schließlich kommt es zu einem vorzeitigen Blattfall.

Stellt diese Blattbräune eine Gefährdung der Kastanien dar?

Im befallenen Laub bildet der Pilz winzige Fruchtkörper (Pyknidien) aus, erkennbar unter der Lupe als dunkle Punkte. Diese können im nächsten Frühjahr eine Neuinfektion auslösen. Durch eine konsequente Beseitigung des Fall-Laubes kann ein Neubefall weitestgehend reduziert werden. Der Blattbräunepilz stellt, wenn richtig gehandelt wird, keine ernste Gefährdung für die Kastanien dar.

Cameraria liebt Roßkastanien – auch schon in Tostedt?

In Süddeutschland hat man seit mehreren Jahren mit einer neuen Kastanien-Erkrankung zu tun: Schädigungen an den Blättern der Kastanienbäume werden durch eine eingewanderte Mottenart hervorgerufen. Wir haben es mit einem "neuen", bisher nicht bekannten Kleinschmetterling zu tun, der Roßkastanien-Miniermotte (lateinisch: Cameraria ohridella).
1985 wurde die Kastanienminiermotte erstmals in Mazedonien nachgewiesen (europäischer Fundort) und als neue Art beschrieben. Vor dort aus ging die Verbreitung ziemlich rasch vonstatten, vermutlich vor allem auf passivem Wege (Auto- und Bahnverkehr) durch befallenes und verschlepptes Laub.
In Süddeutschland wurde die Miniermotte 1992/93 festgestellt, in München (vor allem in den Biergärten) 1994 und in hohen Dichten; Öffentlichkeit und Gartenämter registrierten den "Neubürger" erst 1997. Es folgte eine Ausbreitung über ganz Bayern. In den letzten Jahren hat sich die Kastanien-Miniermotte weiter Richtung Norden über weite Teile Deutschlands ausgebreitet. Letztes Jahr (2000) waren weite Teile des östlichen Niedersachsens besiedelt und auch (noch in geringen Dichten) in Bremen, Hamburg und Hannover festgestellt. Das eigentliche Herkunftsgebiet der Miniermotte ist bisher noch unbekannt, Vermutungen reichen von Amerika bis Asien.
Befallen wird vorzugsweise die weißblühende Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), seltener die rotblühende Rosskastanie (A. x carnea).
Die Larven des Kleinschmetterlings leben in den Blättern der Kastanie, sie ernähren sich vom Saft und Gewebe der Blätter und fressen dabei Gänge, sie "minieren" (daher der Name Miniermotte). Es können unter günstigen Bedingungen bis zu 3 Generationen im Jahr durchlaufen werden. Auffällige Schadsymptome treten erst bei tärkerem Befall auf.
Die Kastanienminiermotte hat als neue, eingewanderte Art kaum natürliche Gegenspieler (Feinde und Parasiten) hat und kann sich somit ungehindert ausbreiten. Zwar sind schon Parasitiode festgestellt worden, aber nur an max. 10 % der Larven, was bei weitem nicht ausreicht. Möglichkeiten zur Förderung dieser Nützlinge werden zur Zeit erforscht.
Die Motten sind sehr klein (nur 5 mm lang) und selten zu sehen. Sie schlüpfen im Frühjahr aus den im Vorjahreslaub verbliebenen überwinterten Puppen. Nach der Begattung können die weiblichen Motten 20 – 40 winzige Eier stets auf der Blattoberseite der Kastanienblätter ablegen. Nach 2 – 3 Wochen schlüpfen die Larven, die je nach Alter 1 – 5 mm lang sind und sich fressend im Blattinneren entwickeln. Die Puppenruhe beträgt 12 – 16 Tage im Sommer, bei überwinternden Puppen 6 Monate.
Eine aktuelle Nachfrage (August 2001) beim Landkreis Harburg (Untere Naturschutzbehörde) ergab, dass das Problem dort bisher nicht bekannt oder gemeldet wurde. Handlungsanwei-sungen von dort gibt es nicht.

Sind unsere Kastanien zu retten?

Erfahrungen aus Süddeutschland und Österreich zeigen, dass Panik nicht angebracht ist. Nach 10-jähriger Präsenz der Kastanienminiermotte hat es noch kein Absterben von Bäumen infolge eines Mottenbefalls gegeben. Die Bäume werden geschwächt, sie erholen sich aber wieder. Die Bäume brauchen keinesfalls gefällt zu werden. Es ist allerdings wichtig, dafür zu sorgen, dass der Befall in den Folgejahren so gering wie möglich bleibt. So bleibt den Bäume ihre Vitalität und uns ihr schönes Erscheinungsbild erhalten.

Was tun gegen die Roßkastanienminiermotte? - Was tun gegen den Blattbräunepilz?

Die derzeit praktikabelste Bekämpfung beider Erkrankungen ist zur Zeit, das Kastanienlaub im Bereich befallener Bäume gründlich und regelmäßig einzusammeln und zu beseitigen. Damit werden die Puppen der Miniermotte und / oder die Fruchtkörper des Bräunepilzes beseitigt und ein Neubefall im darauffolgenden Jahr kann verhindert oder deutlich vermindert werden.
Zur Förderung der Nützlinge wird empfohlen, Meisen – Nistkästen im Bereich oder Umfeld der Kastanien aufzuhängen.
Ferner sollte geschaut werden, ob der Baum an seinem Standort gut versorgt ist oder ggf. die Bedingungen verbessert werden könnten: Ist der Boden im Stamm-Bereich (Baumscheibe) unversiegelt, offen, locker bzw. natürlich bewachsen? Können Wasser und Nährstoffe gut in den Wurzelbereich gelangen? Kann ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe (z.B. Streusalz) in den Wurzelbereich gelangen? Je besser der Standort, umso vitaler der Baum, je geringer der Befall mit Schadorganismen!

Von einer Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln ist dringend abzuraten:

* Die Methode des Laub-Einsammelns (und Beseitigung) zeigt effektive Wirkung und ist völlig unschädlich für Mensch und Umwelt.
* Geeignete Behandlungsmethoden werden (für die Miniermotte) zur Zeit noch erforscht.
* Bei der Größe der Bäume wäre eine umfassende Anwendung chemischer Mittel nur mit hohem technischem Aufwand (z.B. Hubschrauber-Einsatz) möglich.
* Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbietet sich in bewohnten und dichter besiedelten Gebieten von selbst. Spritzbrühe kann einfach abtriften und die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beeinträchtigen.
* Fazit: die chemische Bekämpfung scheidet aus finanziellen und ökologischen Gesichtspunkten aus – die Anwendung wäre teuer und in ihrer Wirkung fraglich; die negativen Folgen wären bei weitem höher als der erhoffte Nutzen.

Wohin mit eingesammeltem Kastanien-Laub?

Eine Verbrennung des Laubes wäre sicher ein wirksames Mittel – ist jedoch verboten. Die Kompostierung im eigenen Garten kann möglicherweise nicht ausreichen, da im Hauskompost selten Temperaturen über 40 Grad erreicht werden und überwinternde Puppen nicht sicher abgetötet würden.
Es wird empfohlen, eingesammeltes Laub der Kompostierung des Landkreises Harburg zuzuführen. Bei der Kompostierung auf dem Kompostplatz des Landkreises werden grundsätzlich Temperaturen von über 60 Grad erreicht. Die Schadorganismen werden so sicher abgetötet. Hinweis vom Landkreis Harburg: Es gelten die Konditionen der zur Zeit gültigen Abfallgebührensatzung des Betriebes Abfallwirtschaft (Landkreis Harburg)!

Die Tostedter BürgerInnen sind Ende September 2001 durch Artikel in der Presse und ein Faltblatt (liegt im Rathaus bereit) von der Samtgemeinde informiert worden.

Für Internet-Nutzer: sehr gute und ausführliche Informationen zum Thema "Kastanien-Miniermotte" finden sich unter der Adresse www.cameraria.de !

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Befallene Katanie an der Kastanienallee in Tostedt

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Kronenteil der befallenen Kastanie

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Detail-Ansicht

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Befallenes Kastanienblatt - gut sind die aufgerollten Blattränder zu erkennen






[Inhalt]

 

Krötenzaun Holmer Teiche

Ergebnisse im Frühjahr 2001

Wie in den Jahren zuvor war im vergangenen Frühjahr im Bereich der Holmer Teiche ein Krötenzaun gestellt, um zu verhindern, dass die aus dem Winterquartier über die Kreisstraße in die Laichgewässer anwandernden Lurche kurz vor dem Ziel dem Straßenverkehr auf der K 28 zum Opfer fallen. So konnten in der Zeit vom 9. Februar bis 23. April insgesamt 7458 Tiere gerettet werden, indem sie in Eimern abgefangen und von ehrenamtlichen Helfern über die Straße befördert wurden.
7458 Individuen – das ist die zweithöchste Zahl, die jemals in Holm nachgewiesen worden ist. Sie verteilt sich auf drei Molch-, zwei Kröten- und vier Frosch-, in der Summe immerhin neun Arten.
Wie die folgende Tabelle ausweist, gelten von diesen in Niedersachsen fünf Arten als gefährdet, ebenfalls fünf Arten finden sich als stark gefährdet, gefährdet oder als Art der Vorwarnliste in der Roten Liste der Bundesrepublik.
Es zeigt sich, daß der Moorfrosch immer noch die individuenreichste Art ist, dass bei den anderen Arten aber gegenüber dem Vorjahr z.T. starke Zuwächse zu verzeichnen sind. So hat etwa die Knoblauchkröte um 500 % zugelegt - allerdings lediglich mit einem absoluten Anstieg von fünf auf 25 Exemplare.
Der Anteil des Kammolches, der als Art des Anhanges II der FFH-Richtlinie einem besonderen Schutz unterliegt, ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, mit insgesamt 572 Exemplaren aber immer noch erfreulich hoch.

Tab. 1: Liste der im Jahr 2001 am Krötenzaun an den Holmer Teichen nachgewiesenen Amphibienarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roter Liste Niedersachsen bzw. Bundesrepublik sowie zur Gesamtsumme [Gefährdungskategorien: 2: stark gefährdet, 3: gefährdet; V: Art der Vorwarnliste]

Art (dt.) Art (lat.)

NDS

BRD

Summe

Kammolch Triturus cristatus

3

3

572

Fadenmolch Triturus helveticus

3

-

)
Teichmolch Triturus vulgaris

-

-

) 790
Knoblauchkröte Pelobates fuscus

3

2

25

Erdkröte Bufo bufo

-

-

1111

Moorfrosch Rana arvalis

3

2

2625

Grasfrosch Rana temporaria

-

V

1960

Teichfrosch Rana kl. esculenta

-

-

) 375

Seefrosch Rana ridibunda

3

3

)

Zeitliche Wanderungsschwerpunkte

Wie die nachfolgende Grafik zeigt, verlief die Anwanderung der Amphibien im Untersuchungszeitraum nicht kontinuierlich, sondern deutlich wellenartig.
Der Wanderungsbeginn lag - wie in den Vorjahren - vergleichsweise früh. Während an den ersten Abenden nur Einzeltiere beobachtet wurden, wanderten am 12. Februar 322 Exemplare an, so dass in der ersten Woche immerhin 5 % der insgesamt am Zaun angekommenen Individuen nachgewiesenen wurden. Im Zeitraum vom 16. bis 21. Februar fanden sich knapp 300 Tiere in den Eimern.
Danach herrschte 14 Tage Wanderruhe, bevor die Zahlen in der zweiten Märzwoche gewaltig in die Höhe gingen. Innerhalb von nur zwei Tagen resp. Nächten schnellten die Zahlen von null auf über 1450 Tiere an – am 9. März wurden 1456 Lurche gezählt, am 10. März sogar 1762 - das bisher insgesamt höchste Ergebnis in einer Nacht, am 11. nochmals 1094 Individuen.
Damit wurden in nur drei Nächten fast 60 % aller Molche, Kröten und Frösche am Zaun abgefangen und über die Straße getragen.
Bei diesen Größenordnungen wird auch absolut deutlich, wie dramatisch sich die Situation ohne Zaun bzw. ohne Krötentunnel auf eine Population auswirken kann, wenn - wie in Holm - entsprechender Verkehr auf der Straße rollt.
Im Zeitraum vom 8. – 19. März wanderten insgesamt 70 % der Tiere an, ab 29. März nochmals 20 % (1493 Ex.), wobei hier ‚nur‘ mehr Größenordnungen von maximal 317 Tieren erreicht wurden.
Am 15. April - in der Rückschau gut zu erkennen - war die Laichwanderung praktisch abgeschlossen.

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Abb. 1: Wanderungsaktivitäten der Amphibien am Krötenzaun im Bereich der Holmer Teiche im Jahr 2001

Vergleich mit den Vorjahren

Interessant ist der Vergleich mit den Daten der Vorjahre, soweit diese noch vorliegen und auswertbar sind (vgl. Tab. 2).
Bemerkenswert in dieser Aufstellung ist die über die Jahre zu beobachtende Verschiebung der einzelnen Gruppen. So wurden Anfang der 90er Jahre offensichtlich im Verhältnis wesentlich mehr Kröten - sprich: Erdkröten - gefunden, während ihr Anteil im Berichtsjahr wohl weiter leicht ansteigt, aber erst wieder bei gut 15% liegt. Der Anteil der Molche ist gegenüber den Vorjahren nochmals (leicht) zurückgegangen, während die Frösche (überwiegend Moor- und Grasfrosch) zwei Drittel aller nachgewiesenen Individuen stellen.

Tab. 2: Nachweise von Molchen, Kröten und Fröschen am Krötenzaun an den Holmer Teichen im Zeitraum 1991 - 2001 (* = ohne die Zahlen der Stadt Buchholz)

Jahr

Molche

Kröten

Frösche

Summe

abs.

%

abs.

%

abs.

%

1991

125

6,7

982

52,7

756

40,6

1863

1992

289

12,4

963

41,4

1072

46,1

2324

1993

555

11,6

834

17,4

3391

70,9

4780

1994

268

9,9

660

24,5

1767

65,6

2695

1995

136

13,7

161

16,2

696

70,1

993

1996

171

27,9

95

15,5

346

56,5

612*

1997

356

30,0

215

18,1

617

51,9

1188

1998

1202

25,2

351

7,3

3226

67,5

4779

1999

2224

27,1

553

6,7

5431

66,2

8208

2000

1298

20,8

844

13,5

4112

65,8

6254

2001

1362

18,3

1136

15,2

4960

66,5

7458

Wir brauchen einen dauerhaften Schutz der Amphibien !

Die in den Berichten mit den Ergebnissen der Vorjahre angesprochene Bedeutung der Holmer Teiche und ihrer Umgebung mit dem Nachweis von insgesamt 15 Lurch-Arten - auch wenn im Jahr 2001 ‘nur’ neun Arten in den Fangeimern vorgefunden wurden - konnte nicht nur bestätigt, sondern bemerkenswert deutlich untermauert werden. Mit 7458 erfaßten Exemplaren stellt dieser Bereich auch aus landesweiter Sicht einen außerordentlich wertvollen Amphibien-Lebensraum dar.
Die im Jahr 2001 festgestellte Zahl von 572 Individuen des Kammolches, der als Anhang II-Art der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie einen besonderen europaweiten Schutz genießt, unterstreicht die Bedeutung der Holmer Teiche ebenfalls. In Anhang IV der FFH-Richtlinie finden sich neben dem Kammolch auch Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch, Kleiner Teichfrosch und Moorfrosch.

Die generelle Bedeutung der Holmer Teiche lässt sich kurz zusammenfassen:

* Das Gebiet der Holmer Teiche liegt innerhalb der Grenzen eines (gemeldeten) FFH-Gebietes und ist damit Bestandteil eines europaweiten Schutzgebietssystems.
* Die Population des Kammolches an den Holmer Teichen (mit im Jahre 1999 nachgewiesenen 648 Exemplaren) ist als – aus landesweiter Sicht – "sehr groß" und – bei über 1000 Vorkommen in Niedersachsen – als eines der fünf größten im Lande bzw. als zweitgrößtes in der naturräumlichen Region ‚Lüneburger Heide‘ zu charakterisieren (Aussage von Herrn Podloucky vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie).
* Die aus landesweiter Sicht "hervorragende Bedeutung" der Holmer Teiche und der angrenzenden terrestrischen Lebensräume wird vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie / Herrn Podloucky mit Schreiben vom 10.3.2000 an den Landkreis Harburg / Untere Naturschutzbehörde hervorgehoben.

Es bleibt aber immer wieder und mit zunehmender Deutlichkeit daran zu erinnern, daß der von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern betreute, an der Ostseite der Straße aufgestellte Zaun nur ein Provisorium darstellen kann. Zum einen darf nicht davon ausgegangen werden, dass die Bereitschaft der Helfer, die z.T. schon jahr(zehnt)elang am Zaun mitwirken, weiterhin gegeben bleibt. Zum anderen würde durch eine festinstallierte Amphibienschutzeinrichtung - und genau dahin zielen die Forderungen aus naturschutzfachlicher Sicht - nicht nur die durch den Straßenverkehr ungefährdete Anwanderung zum Laichgewässer möglich sein, sondern auch die (Rück-)Wanderung der Tiere in den Sommer- bzw. Winterlebensraum. Zudem wäre auch die Abwanderung der frisch metamorphosierten Jungtiere sichergestellt, die in hohen Stückzahlen an und auf die Straße gelangen (sog. ‘Krötenregen’), ob ihrer geringen Größe aber zumeist nicht einmal wahrgenommen werden.

Berichte mit den Ergebnissen der vergangenen Jahre sind u.a. an die Stadt Buchholz, an den Kreis, an die Bezirksregierung und an das Niedersächsische Landesamt für Ökologie versandt worden, um die Gefährdung der Amphibienpopulation der Holmer Teiche auch quantitativ zu belegen. Allen für den Naturschutz zuständigen Stellen ist die herausragende Bedeutung dieses Bereiches bekannt und die Notwendigkeit ihrer nachhaltigen Sicherung bewusst.

Es wäre unbedingt zu begrüßen, wenn im Rahmen der anstehenden Erneuerung der K 28 ein festinstalliertes Amphibienleitsystem konzipiert werden könnte. Man kann wohl davon ausgehen, dass knapp 1800 Tiere während einer einzigen Nacht - wie am 10. März des Berichtsjahres - neben dem hohen Gefährdungspotential für die Lurch-Population der Holmer Teiche auch ein Problem der Verkehrssicherheit darstellen.

Ein neuer Verein

Um die Öffentlichkeit und die Politik stärker für die Problematik ‚Amphibienschutz an Straßen‘ und ‚Amphibienleitsystem an den Holmer Teichen‘ zu sensibilisieren, wurde im Berichtsjahr die Presse- und Lobbyarbeit erheblich verstärkt.
So konnte beispielsweise erreicht werden, dass die örtlichen Medien mehrfach über die Kröten an den Holmer Teichen berichteten.

* 20.3. Harburger Anzeigen und Nachrichten (HAN): ‚Wer baut Lurchi einen Tunnel ?‘
* 18.4. Wochenblatt: ‚Wenn Kröten Kuscheltiere wären‘
Ø 14.5. Harburger Rundschau im Hamburger Abendblatt: ‚Tunnel für Kröten gefordert‘

Und, nach einem Besuch der Buchholzer Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn am Krötenzaun, der auf Einladung des AKN erfolgt war, nochmals die HAN:

* 31.5. HAN: ‚Wir haben hier ein Natur-Juwel‘

Über die Bedeutung der Holmer Teiche wurde am 3. Mai im Umweltausschuss der Stadt Buchholz berichtet [die Holmer Teiche liegen auf Buchholzer Gebiet], am 16. Mai nochmals im Ausschuss für Umweltangelegenheiten des Kreises. Daneben wurden mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages angeschrieben, um auch die politische Unterstützung des Projektes zu sichern.

Am 6. Juni 2001 wurde schließlich ein eigener Verein gegründet, die Aktion Krötenrettung Holmer Teiche e.V., dessen wesentlicher Zweck in der Unterstützung von Konzipierung, Planung und Finanzierung eines Leitsystems an den Holmer Teichen liegt. AKN, BUND (Kreisgruppe) und NABU (Ortsgruppe Buchholz) als die in der Region relevanten Naturschutzverbände haben sich – neben einer Reihe von Einzelpersonen – zu diesem Schritt entschlossen, um mit einem gemeinsam-einheitlichen Vorgehen die außerordentlich hohe Bedeutung dieses Projektes auch nach außen zu dokumentieren.
Leider ist es nicht gelungen, auch den Verein Naturschutzparke (VNP) als größtem Grundbesitzer im Naturschutzgebiet Lüneburger Heide, in dem die Holmer Teiche liegen, für eine Mitgliedschaft zu gewinnen.
Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, wurde - zusammen mit dem AKN - auf dem Dorffest in Handeloh und der Veranstaltung ‚Tostedt ist bunt‘ sowie - zusammen mit dem BUND - auf dem Stadtfest in Buchholz mit Informationsmaterial und Unterschriftenlisten um Unterstützung für das Projekt geworben.

Weitere Unterstützer sind gerne gesehen!!






[Inhalt]


Was bietet mir eigentlich der AKN??

Beitragserhöhung infolge Euro-Anpassung

Auf der letzten Mitgliederversammlung ist in Zusammenhang mit der Frage, ob bei der Umstellung von DM auf Euro der Beitrag geringfügig erhöht werden sollte, die Frage nach den Leistungen des Vereins für seine Mitglieder gestellt worden, die eine Beitragserhöhung rechtfertigen würden.

Hier der Versuch einer Antwort.

Die Serviceleistungen des AKN sind vielfältiger Natur. Er bietet z.B.

* ein – so hoffen die Autoren – vielfältiges und spannendes Mitteilungsblatt,
* Exkursionen, die erlebnis- und lehrreich sind,
* wenn es gewünscht wird Beratung, denn es finden sich zahlreiche Experten unten den Mitgliedern, die ihr Wissen gerne weitergeben,
* eine soziale Komponente, nämlich die Möglichkeit, Geselligkeit zu erleben, mit anderen z.B. im Rahmen der Arbeitseinsätze etwas gemeinsames Sinnvolles zu leisten und, nicht zuletzt,
* ein gutes Gewissen.

Vielfältiger Art sind auch die ‚Beiträge‘ der einzelnen Mitglieder, wie beispielsweise

* die Beobachtung und Betreuung von Flächen, die der AKN gepachtet hat oder gekauft hat,
* die Betreuung und Pflege der Homepage,
* die Betreuung von Infoständen auf Dorffesten und anderen Anlässen, natürlich auch die Gestaltung der Infostände sowie Organisation und Vorbereitung dieser Aktionen,
* das Führen der Kasse,
* die Teilnahme an Sitzungen von kommunalen Gremien,
* das Sammeln von Spenden und die Betreuung von Spendern,
* die Vorstandsarbeit,
* das Schreiben von Artikeln für das Mitteilungsblatt,
* und, und, und.

Dabei ist zu bedenken, dass der Arbeitseinsatz der einzelnen Mitglieder (genauer: ihre Zeitspende) unendlich wertvoll ist, aber alleine nicht ausreicht, wenn man beispielsweise an nötige Mittel für Geräte, Flächenkauf etc. denkt. Dafür wird Bares gebraucht.
Jedes Engagement stellt die/den Einzelne/n auf die Seite derer, die für sich und ihre Kinder und jede/n Andere/n eine bessere Welt schaffen wollen.
Um es nochmals ganz deutlich zu sagen: beide Formen der Förderung eines Vereins, speziell natürlich des AKN, also Zeitspende in Form von Mitarbeit jedweder Art wie auch Beiträge (und Spenden) sind unersetzbar und unbedingt notwendig und machen einen Verein letztendlich erst handlungsfähig.






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Neues von der Schwalbenfront

Alle 9 wurden groß

Anfang Mai 2001 trafen tatsächlich die Schwalben wieder bei meinem kleinen Pferdestall ein und bauten auf der Nisthilfe vom Vorjahr (wo ich das alte Nest wegen möglicher Parasiten weggenommen hatte !) erneut. Ich weiß nicht, ob es dieselben Elterntiere oder andere Partner waren. Aber am 12. Mai wurde das erste Ei gelegt! Ich zählte täglich mit: Nach 4 Eiern blieb ein Brutvogel auch am Tage auf dem Nest. Bei großer Wärme flogen beide Schwalben tagsüber schon mal stundenlang weg, um selbst zu fressen. Das Brutgeschäft konnten sie gefahrlos dem heißen Pappdach überlassen. Nach 14 Tagen schlüpften die Jungen, zuerst war noch kein Piepen zu hören, die sind ja winzig klein: Man stelle sich vor, wie klein ein Schwalbenei ist! Aber dann wurde gefüttert und gehudert, alle 4 wurden groß! Wunderbar!

Da der Sommer so reich an Fluginsekten war und die erste Brut früh begonnen hatte, wurde nach ein paar Wochen am 3. Juli ein zweites Gelege im selben Nest begonnen! Diesmal mit 5 Eiern! Ab 8. Juli wurde gebrütet, nach 14 Tagen – exakt am 23.7. – schlüpfte das erste Junge. Diesmal dauerte das Füttern 3 Wochen (1 Woche länger als vorher), denn es war ja 1 Junges mehr im Nest, und obendrein war durch Schlechtwetterperioden mehrmals das Futterangebot in der Luft mager. Wenige Insekten sind immer eine Erleichterung für die Pferde (vor allem die, die auf Mückenstiche allergisch mit Sommer-Ekzem reagieren und sich blutige Stellen scheuern! sehr unangenehm!) – aber jedes Mal die Angst, ob es für die jungen (oder gar die alten) Schwalben gefährlich wird !?

Sie brauchten eben 1 Woche länger, um flugfähig zu werden. Das Streck- und Flatterprogramm auf dem Nestrand und dem von mir untergenagelten Brettchen zog sich diesmal etwas länger hin (ich dachte mehrmals, die würden gar nicht fertig; es sah lange so aus, als trauten und trauten sie sich nicht, den Sprung in die Tiefe zu wagen !) – aber dann endlich: Zuerst saßen 2 und 2 auf den beiden Wolldeckenrändern (zum Abdunkeln des Stalles, damit die Mücken den Pferden nicht in den Stall folgen ! ) – dann ging es hinaus ! Das Nesthäkchen blieb beim ersten Start noch für ½ Tag zurück, zumal es draußen grad regnerisch und düster war.

Um das Futterangebot zu beschleunigen, hielt ich mit spitzer Pinzette mal selbstgefangene Fliegen von der Wand an einen Schnabelrand. Da kam die Mutter herein, stieß einen lauten Warnruf aus – und alle 5 dukten sich. Das hatte also keinen Zweck. Mit Pinzette kann man wohl erst füttern und richtig in den Schnabel hineinstopfen, wenn die Jungen herunterfallen und zu schwach zum Fliegen sind. Meine Sorgen waren dann auch unbegründet – es funktionierte doch noch ohne meine Hilfe.

Am 13. August flogen dann alle los und kamen auch nur noch für 2 Nächte (mit 1 Elternteil) aufs Nest zurück (beim 1. Gelege kamen sie wie im Vorjahr für 10 Nächte nachts herein !) – jetzt Mitte August war es aber so stickig und heiß, dass es in einer schwankenden Baumkrone nachts wohl angenehmer war, wenngleich nebenan der Waldkauz für seine Jungen auch nachts Futter suchte und die Gefahr immer draußen lauerte.

Als alle Schwalben dann endlich Anfang September Richtung Süden aufbrachen, konnte ich ihnen nur noch eine glückliche Alpenüberquerung wünschen: Es war inzwischen nachts empfindlich kalt ! Toi ! Toi ! Toi ! meine Schwälbchen !!

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Zweite Brut: Nesthäkchen noch im Nest, vier Junge schon auf dem Brett



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Die „Wolldecken-Starthilfe"





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Von Keulen und Giganten

Alle Pilze erfüllen Aufgaben in der Natur

Nicht aus Holz, hart und schwer wie eine Keule zum Kämpfen ist sie, sondern klein, weich und zart, die Heide-Keule Clavaria argillarcia. Gemeint ist ein Pilz aus der Familie der Korallen- und Keulenpilze.

An einer schütteren Stelle im Heidekraut sind wir, meine Frau und ich, diesem weiß-gelblichen, zerbrechlichen, in kleiner Gruppe stehenden, durch seine Farbe gegenüber dem Heidekraut auffallenden Kleinpilz begegnet. Er kann bis zu 6 cm hoch wachsen. Zugegeben: es gibt noch winzigere im großen Reich der Pilze. In der Zeit von Juli bis November kann man ihn auf trockenen Sandböden finden, allerdings kommt er nicht sehr häufig vor.

Inmitten von niedrigem Gras am Wegesrand fiel uns ein kleiner schwarzer Pilz auf, der vorgenannten Keule in der Gestalt fast ähnlich. Wir konnten ihn mit Hilfe der Literatur als Feinschuppige Erdzunge Geoglossum fallax bestimmen. Der Körper, unten stielrund, wirkt nach oben hin etwas flachgedrückt und verdreht. Dieser kleine, nur 1-4 cm hohe Pilz kommt zerstreut bis selten vor.

Wirklich gigantisch sieht dagegen der Riesenporling Polyporus giganteus aus. Sein Name weist schon auf die vergleichsweise riesige Größe hin. In der Literatur wird von einem Exemplar berichtet, das 1,30 m breit war und 48 kg auf die Waage brachte. Er wächst an Bäumen, meistens auf deren Stümpfen, bevorzugt auf Laubbäumen, besonders bei Buchen. Aus einem derben Strunk entwickelt sich der Fruchtkörper konsolen-, fächer- oder zungenförmig dachziegelartig. Die Oberfläche ist gelblich, fuchsigbraun und dunkelbraun gezont. Unterhalb sitzen weiße oder gelbliche Röhrenpolster, die an den Rändern sichtbar werden. Während des Verfallvorganges wird er schließlich schwarz, zäh, lederartig.

In diesem Jahr konnte man ihn in Tostedt auf einem größeren Baumstumpf an der Ecke Bahnhofstraße/Triftstraße, in der Nähe des Schulzaunes stehen sehen. Seine Bestimmung ist, das Holz zu zersetzen, um Nährstoffe für weiteres Wachstum in der Natur freizusetzen. Leider wurde das Exemplar – schon fast erwartungsgemäß – vorzeitig zerstört.

Alle Pilze erfüllen Aufgaben in der Natur. Deshalb gilt: nicht zerstören, nicht drauftreten oder umwerfen, sondern sie in der Vielfalt ihrer Erscheinungen bewundern und sich daran erfreuen - nicht nur an den essbaren.

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Die Heidekeule

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Die Feinschuppige Erdzunge

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Der Riesenporling

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Aktivitäten des AKN im Sommerhalbjahr 2001 (Sommer/Herbst)

1. Arbeits- und Pflegeeinsätze

Di. 01.05.01: Abbau des Krötenzauns am Knick,


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Beim Arbeitseinsatz

Do.30.08.01: Beaufsichtigung/Steuerung der Entschlammung des Wiesentümpels auf der ehemaligen Dallmann-Weide (jetzt Eigentum des AKN),
Di.16.10.01: Abdichtung einer Wasseraustrittsstelle am Nordrand des Großen Moores mit Heidenauer AKN-Mitgliedern,
Do.01.11.01: Vorbereitende Sägearbeiten im NSG Ottermoor für den Arbeitseinsatz am Sa.03.11.01,
Sa.03.11.01: Erster (von zwei) Arbeitseinsätzen des AKN im NSG Ottermoor,
Sa.17.11.01: Entkusselung des Kehmoores bei Inzmühlen durch die Handeloher Arbeitsgruppe,
Mi.28.11.01: Vorbereitende Sägearbeiten im Bereich des Quellwaldes auf der Avenser Wiehe bei Heidenau,
Sa.01.12.01: Arbeitseinsatz der Gruppe Heidenau in der Avenser Wiehe (Freistellung des Quellbaches).

2. Begehungen, Bereisungen, Treffen und Sitzungen

Fr. 06.04.01:

Begehung des Heidenauer Dorfkerns Avensen zum Thema Dorfer neuerung mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe Naturschutz,

Fr. 27.04.01: Hauptversammlung des AKN,
Do. 03.05.01: Vortrag im Umweltausschuss der Stadt Buchholz über die Bedeutung der Holmer Teiche und notwendige Schutzmaßnahmen,
Fr. 04.05.01: Mit Prof. Prange (Kranichschutz Deutschland) und unserem Mitglied Peter Blume im Tister Bauernmoor,
Mi. 16.05.01: Vortrag im Ausschuss für Umweltangelegenheiten des Kreises über die Bedeutung der Holmer Teiche und notwendige Schutzmaßnahmen,
So. 20.0501: Ausstellung auf dem Hamstermarkt,
Mo. 28.05.01: Besuch der Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn an den Holmer Teichen (auf Einladung des AKN); Diskussion der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für die Amphibien in diesem Bereich,
Di. 05.06.01: Vorexkursion Otterberg/Riepshof,
Mi.06.06.01: Gründung des Vereins "Aktion Krötenrettung Holmer Teiche e.V.", zusammen mit BUND-, NABU- und AKN-Vertretern u.a.,
Do.07.06.01: Erstes Arbeitstreffen der Naturschutzverbände mit Vertretern der Bau-, Wasser- und Naturschutzbehörden in Winsen (1. Teil),
So.10.06.01: AKN-Exkursion zwischen Otterberg und Ostequellen,
Mo.18.06.01: Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses in Handeloh,
So.24.06.01: Botanische Führung der NABU-Gruppe Buchholz durch den AKN im Raume Handeloh,
Do. 28.06.01: Begehung Tümpel am Düvelshöpen wg. Pflegearbeiten,
Mi. 25.07.01: Bereisung zahlreicher Flächen im Raume Tostedt mit der Unteren Naturschutz-Behörde (u.a. drei zur Entschlammung vorgesehene Tümpelareale),
Do.26.07.01: Fortsetzung des Arbeitstreffens der Verbände mit dem Landkreis (2. Teil),
Mo.30.07.01: Ortstermin in Wistedt mit den Eigentümern einer ökologisch auf wertbaren Wildwuchsfläche in der Feldmark,
Sa. 11.08.-So. 12.08.01: Betreuung des AKN-Info-Standes auf dem Handeloher Dorffest,
Mo.13.08.01: Bereisung des Umwelt-,Bau- und Planungsauschusses der Gemeinde Handeloh mit Vertretern der Behörde und den Planern zum Thema Regenrückhaltebecken an der K 27,
Di. 14.08.01: Teilnahme an einer Gesprächsrunde bei der Bezirksregierung Lüneburg; Schwerpunkt: Finanzierungsmöglichkeiten eines Amphibienleitsystems an den Holmer Teichen
Di.14.08.01: Bereisung dreier zur Entschlammung vorgesehener Tümpel mit der Firma Pankop,
Do.16.08.01: Letzte der diesjährigen Donnerstag-Exkursionen (insgesamt vier zwischen Mai und August),
Sa. 18.08.-So. 19.08.01: Teilnahme am Stadtfest in Buchholz,
Sa.25.08.01: Betreuung des AKN-Info-Standes auf dem Brink-Fest in Wistedt ,
Sa. 01.09.01: Betreuung des AKN-Info-Standes auf der Veranstaltung "Tostedt ist bunt",
So.02.09.01: Zweite AKN-Exkursion ins NSG Ottermoor/Otterheide,
Mo. 14.09.01:

Sitzung der Agenda-Gruppe „Badepark",

Mo.01.10.01: Begehung des Tister Bauernmoores mit Vertretern der Oberen Naturschutzbehörde Lüneburg und Prof. Prange (Kranichschutz Deutschland),
Di.02.10.01: Eine von mehreren Besprechungen (in diesem Halbjahr) mit Herrn E. Siemers von der Siemers-Stiftung über Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen a.d. Este,
Mi.10.10.01: Begehung von Flächen in den NSGs der Samtgemeinde mit der Unteren Naturschutzbehörde zwecks Absprache weiterer Pflege- und Enwicklungsmaßnahmen,
Fr. 12.10.01:

Besichtigung eines Tümpels in der Feldmark zw. Wistedt und Tostedt zwecks Abstimmung von Pflegemaßnahmen,

Di.16.10.01: Jahressitzung der Arbeitsgruppe Handeloh des AKN im Handeloher Rathaus,
Do.18.10.01:

Einweisung der Firma Geißler in die diesjährigen Pflegemaßnahmen im NSG Großes Torfmoor bei Otter,

Do.25.10.01: Jahressitzung der Arbeitsgruppe Heidenau des AKN bei Burmester,
Sa.27.10.01:

Begehung der Hollenbek-Aue in Handeloh mit der Gruppe "Land- schaft, Grünflächen, Naturschutz" aus Handeloh,

Sa.27.10.01:

Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Vereins "Naturkund- liches Museum und Schulungsstätte Alte Schmiede" in Handeloh,

Mi.31.10.01: Teilnahme an einer Diskussionsrunde über Naturschutz im Außenbereich und (Referat Dr. Tent) über Zustand und Entwicklung unserer Fließgewässer (auch II. und III. Ordnung) mit örtlichen und Vertretern der Landes-SPD, Vertretern der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden und dem BUND,
So.04.11.01: Begehung des Quellwaldes Avenser Wiehe mit Eigentümern der Nachbarflächen zu unserem Grundstück. Einvernehmliche Absprache von Maßnahmen zur Auslichtung der Quellbach-Rinne,
Mi.07.11.01: Einweisung der Firma Geißler in diesjährige Pflegemaßnahmen im NSG Großes Moor,
So.11.11.01: Begehung der ehemaligen Maack-Grünlandflächen am NSG Großes Moor zwecks Absprache über Pflege- und Entwicklungsziele,
Sa.18.11.01: Ortstermin an unseren Pachtteichen im Ostequellgebiet mit dem Ei- gentümer, Herrn Dittmer, zwecks Erörterung unserer Zielvorstellun- gen bei langfristiger Pachtdauer,
Di.20.11.01: Teilnahme an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Handeloh (mit beratendem Sitz des AKN),
Mi. 14.11.01: UBPA-Anhörung zum Thema Badepark. [Inhalt]
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